Knöllchen wegen eines unter Termindruck mal wieder nur halblegal abgestellten Autos gehören bei mir quasi zum Berufsrisiko, die entsprechenden Ausgaben fallen unter "steuerlich nicht absetzbare Spesen".
Immerhin sorgen manche dieser Briefe für einen (relativ teuren) Moment der Heiterkeit. So schreibt mir "Der Polizeipräsident in Berlin":
Ihnen wird vorgeworfen [...]:
Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand.
§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
Da merkt man doch gleich, dass in unserer Hauptstadt noch die gute alte preußische Korrektheit herrscht. Ich hatte ja gedacht, ich stehe genauso wie die ganze Kolonne vor und hinter mehr einfach bloß ganz langweilig im Halteverbot.
Matthias Schrade
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