Habe gerade "mal eben schnell" eine Ersatz-Lohnsteuerkarte bestellen wollen. Jetzt bin ich aber ein klein wenig am Grübeln, warum auf dem ansonsten eigentlich harmlosen und selbsterklärenden Formular extra ein kleiner Kasten mit solch bedrohlichen Aussagen steht:
Auszug aus der Abgabenordnung vom 16. 03. 1976 (BGBl. I S. 613)
§ 370 – Steuerhinterziehung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft wer
1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, [...]
Muss ich mir Sorgen machen, weil "unvollständig" sich ja auch auf das Nicht-Angeben einer privaten Faxnummer (welche ich nicht besitze) beziehen könnte? Oder "unrichtig" auf meine Angabe, die Original-Lohnsteuerkarte nie erhalten zu haben - vielleicht habe ich sie ja doch bekommen, aus Versehen vernichtet und erinnere mich nur nicht daran?!
Falls hier demnächst also mal für bis zu 5 Jahre Funkstille herrschen sollte.... wissen Sie, warum.
Matthias Schrade
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