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Zahlungsansprüche des Nachtragsliquidators der Spütz Wertpapier-Handelshaus GmbH i.L.Die MISTRAL Media AG wurde am 31. August 2007 vom Nachtragsliquidator der Spütz Wertpapier-Handelshaus GmbH i.L. (nachfolgend 'WpHH'), einer liquidierten 100%igen Tochtergesellschaft der Spütz AG - umfirmiert in Mistral Media AG - aufgefordert, einen Anteil der nach erfolgter Liquidation ausgezahlten Barmittel an die WpHH zurück zu zahlen, damit die WpHH Forderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend 'BaFin') in Höhe von insgesamt 596.135,81 EUR, die sich auf die Umlage der Kosten der Überwachung für die Jahre 1999 bis 2001 beziehen, begleichen kann. Im Rahmen der Liquidation der WpHH im Jahre 2005 war ein Liquidationserlös in Höhe von 1.986.355,83 EUR an die Spütz AG geflossen. Aus diesem Liquidationserlös wären die von der BAFin gegenüber der WpHH geltend gemachten Gebührenforderungen zu zahlen gewesen. |
[ 31.10.2007 12:00 Redakteur: rpu ] |
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